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Rechtliche Hinweise für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein
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Wie
überall, gibt es auch für das Angeln an der Küste
Regeln und Gesetze, die der waidgerechte Angler einhalten muß.
Damit Sie viel Freude bei der Fischwaid an der Küste haben,
habe ich versucht die wichtigsten Informationen für Sie zusammenzutragen.
So klappt es dann auch bestimmt mit traumhaften Angelstunden und
anderen unvergessenen Augenblicken auf der schönen Ostseeinsel
Fehmarn. Wenn Sie ganz genaue Informationen haben möchten, schauen Sie doch einfach auf den Seiten des Landessportfischerverband Schleswig Holstein nach. Dort finden Sie detaillierte Informationen zur fischereilichen Rechtslage in Schleswig Hostein. |
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FischereischeinDie
gesamte Ostseeküste von Schleswig-Holstein ist ein sogenanntes
“freies Gewässer” und somit für jeden Menschen mit Fischereischein
zu beangeln. Lediglich das Trave-Gebiet und eingeschlossen das “Brodtner
Steilufer” bedarf einer seperaten Angelerlaubnis, die in Lübeck
zu erwerben ist. |
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ErgänzungWichtiger Hinweis in eigener Sache. Da sich die gesetzlichen
Vorgaben jederzeit ändern können, übernehme ich keinerlei
Garantie für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben. Jeder
muß sich vor Ort mit den aktuellen gesetzlichen Bedingungen
vertraut machen. Zu den mitgeführten Utensilien gehören auf jedenfall Maßband, Betäubungsholz zum Betäuben des Fisches, ein Messer um den Fisch waidgerecht abzustechen und ein Hakenlöser, um evtl. untermaßige Fische schonend vom Angelhaken zu lösen. Selbstverständlich haben die gültigen Angelpapiere immer am Mann und griffbereit zu sein. |
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Stadtverwaltung
Burg |
Amt Fehmarn |
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SchonzeitFür Meerforelle und Lachs gelten folgende
Schonzeiten: 01.10 - 31.12 soweit es sich um Fische handelt, die
noch ihre Laichfärbung haben. Fische mit losen, silbernen
Schuppen dürfen entnommen werden. Der Steinbutt ist geschont vom 01.06 - 31.07 Aufgehoben seit 03.02.06 |
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MindestmaßeAal 35
cm
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