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Vorurteile und Freisprüche

Vorurteil: Angler sind Tierquäler
Freispruch:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Auch Angler töten Fische, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, daß Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie des Fisches, mit der er so stachelige Beute fängt oder gar Muscheln knackt, ist so hart, daß er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, daß Fische, die vom Haken abkamen, sofort neu bissen.
 

 

Vorurteil: Angler sind eine bedeutungslose Minderheit
Freispruch:
Wir könne all jene Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen! Angler könnten in Deutschland mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern bei Wahlen mühelos die 5-Prozent-Hürde überspringen und in den Bundestag einziehen.
In den EU-Staaten  gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler, was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere Interessengruppen eine stärkere Lobby bei politischen Entscheidungsträgern.

Vorurteil: Angeln gehört verboten
Freispruch:
Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
 

 

Vorurteil: Angler zertrampeln die Ufervegetation
Freispruch:
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.

Vorurteil: Angler vernichten Fischbestände
Freispruch
Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich mehr als
50 Millionen Mark für den Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert
und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
 

 

Vorurteil: Angler tun nichts für die Natur
Freispruch
Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor Naturzerstörungen an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.

Vorurteil: Angler stören Brutvögel
Freispruch:
Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
 

 

Vorurteil: Angler vermüllen die Ufer und Gewässer
Freispruch:
Es darf bezweifelt werden, daß Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber darüber, daß Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewußtsein für saubere Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft.

Vorurteil: Angler haben keine Ahnung vom Umgang mit der Natur
Freispruch:
Falsch. Jeder Angler muß den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden, bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin noch 57 Fragen. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über Angler urteilen zu können?
 

 

Vorurteil: Angeln ist ein Arme-Leute-Sport
Freispruch:
Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschaftsschichten zu Hause. Dazu gehören königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende Großkonzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.

Vorurteil: Angeln schadet der Erziehung
Freispruch:
Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen keine Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und Naturkenntnisse, was sich auch stark in verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogentreffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an frischer Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairneß und Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
 

 

Vorurteil: Angeln ist wirtschaftlich bedeutungslos
Freispruch:
Blödsinn, Angeln ist ein bedeutsamer Wirtschaftssektor in der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, daß allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzen. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.

Vorurteil: Angler zahlen nichts für die Nutzung
Freispruch:
Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muß jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an den Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.

 

Vorurteil: Angeln ist die Degeneration der Neuzeit
Freispruch:
Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische Felsenzeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!

 

Dieser Text ist aus  Ausgabe 5 / 2001 (Seite 110) der Zeitschrift Blinker  und ist offiziell zur Weitergabe freigegeben.
Sie können ihn Ausdrucken, weiterfaxen oder ihn weiter im Internet verbreiten. Das ist sogar erwünscht!
. Wir Angler müssen endlich klarmachen, wer wir sind und was wir tun!

 

 

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