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Vorurteile und Freisprüche
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Vorurteil: Angler sind Tierquäler Freispruch: Millionen Tiere
werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Auch Angler töten
Fische, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und
sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu
betäuben und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der
Vorwurf, daß Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal
wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische Schmerzen in unserem Sinne empfinden.
Die Maulpartie des Fisches, mit der er so stachelige Beute fängt oder gar
Muscheln knackt, ist so hart, daß er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür
spricht auch, daß Fische, die vom Haken abkamen, sofort neu bissen.
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Vorurteil: Angler sind eine bedeutungslose Minderheit Freispruch:
Wir könne all jene Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen!
Angler könnten in Deutschland mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern bei
Wahlen mühelos die 5-Prozent-Hürde überspringen und in den Bundestag
einziehen. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23
Millionen Angler, was die internationale Popularität des Angelns beweist.
Allerdings haben bei uns weitaus kleinere Interessengruppen eine stärkere Lobby
bei politischen Entscheidungsträgern.
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Vorurteil: Angeln gehört verboten Freispruch: Geht nicht, denn
Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden
der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus
hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als
legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
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Vorurteil: Angler zertrampeln die Ufervegetation Freispruch: An
ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem
sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und
Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.
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Vorurteil: Angler vernichten Fischbestände Freispruch: Völlig
falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich
mehr als 50 Millionen Mark für den Besatz auf. Sie führen Fangbücher und
machen amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen. Angler sind an einem
nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit
hohem finanziellen Aufwand).
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Vorurteil: Angler tun nichts für die Natur Freispruch: Absoluter
Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war,
warnten Angler schon vor Naturzerstörungen an Bach und Fluss. Denn Angler sind
am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer,
betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie
Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.
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Vorurteil: Angler stören Brutvögel Freispruch: Wer das behauptet,
kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah nisten, richten
Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs
Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten. Angler
stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht
wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
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Vorurteil: Angler vermüllen die Ufer und Gewässer Freispruch: Es
darf bezweifelt werden, daß Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber darüber,
daß Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß angelegte
Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen
Bewußtsein für saubere Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft.
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Vorurteil: Angler haben keine Ahnung vom Umgang mit der
Natur Freispruch: Falsch. Jeder Angler muß den Fischereischein erwerben,
dem eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht.
Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden, bei
Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin
noch 57 Fragen. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über Angler
urteilen zu können?
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Vorurteil: Angeln ist ein Arme-Leute-Sport Freispruch: Von wegen
arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschaftsschichten zu Hause. Dazu gehören
königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global
operierende Großkonzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für
ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island
bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
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Vorurteil: Angeln schadet der Erziehung Freispruch: Nein, Angeln
fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen keine Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch
malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und
Naturkenntnisse, was sich auch stark in verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld
bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder in Drogentreffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an frischer
Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairneß und
Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
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Vorurteil: Angeln ist wirtschaftlich bedeutungslos Freispruch:
Blödsinn, Angeln ist ein bedeutsamer Wirtschaftssektor in der BRD. Ein
Forschungsbericht ergab 1997, daß allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten
Angler über 1 Milliarde Mark umsetzen. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus
Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und
Presse.
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Vorurteil: Angler zahlen nichts für die Nutzung Freispruch: Völlig
falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muß
jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an den Fischereirechtsinhaber
zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.
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Vorurteil: Angeln ist die Degeneration der Neuzeit Freispruch:
Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische
Felsenzeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der
Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte
Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären
Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu
unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!
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Dieser Text ist aus Ausgabe 5
/ 2001 (Seite 110) der Zeitschrift Blinker und ist
offiziell zur Weitergabe freigegeben. Sie können ihn Ausdrucken, weiterfaxen
oder ihn weiter im Internet verbreiten. Das ist sogar erwünscht! .
Wir Angler müssen endlich klarmachen, wer wir sind und was wir tun!
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